Reichsforstmeister und Reichsjägermeister
Umwelt zur Zeit von Franz Eduard die Persönlichkeit
dargestellt von Franz Josef der Norde
Franz Eduard die Persönlichkeit war Bürgermeister, Landwirt und Forstwirt,
und Wehrmachtsangehöriger. Auf Haus Nr. 16 gab es auch Weinbau.
Forstwesen, Jagdwesen, Naturschutz, sind ansonsten nur von diversen Jagden und von der Wilderei her bekannt.
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28.3.2010:
Feldlerchen sind da. Es zwitschert überall. Für Neverl
wäre es jetzt auf dem Land nicht auszuhalten. Jetzt streiken die
Richter, also die Vögel zu verklagen würde auch nichts bringen.
Rotschwanzerl sind auch da. 3 fliegen vergnügt herum.
Es beginnt kälter zu werden, Schwalben sind noch nicht da, auch nicht die Vorhuten.
Gründüngung: Alexandrinerklee, Buchweizen (Biene), Blumenmischung, Gelbsenf, Kapuzinerkresse, Perserklee, Phazelia (Biene), Ringelblume, Sonnenblumen, Spinat,
Tagetes, Lupine (kalkarm),
Was ist eine Gründüngung:
was die Polizei nicht verstehen könnte. Senf gäbe es ja auch im Hofer.
Das Steckenpferd Heinrich Himmlers war übrigens die Bauernschaft trotz Polizeichef.
Stubenvögel fangen
ist noch üblich südlich der Donau insbesondere südöstlich von Linz:
Der Reichsforstmeister Göring hat das Fangen von Stubenvögeln als
oberste Naturschutzbehörde an folgenden Tagen offengelassen:
Kann bestimmungen: Fangen kann zugelassen werden von höherer Naturschutzbehörde:
15. September bis 15. November: Körnerfresser
15. August bis 15. September: Grasmücken, Gartenspötter, Würger, Gartenrotschwanz,
15. Dezember bis 15.Jänner: Seidenschwanz
Jagdjahr: 1. April bis 31. März
Sonntage, Feiertage, Kirchenzeit: 10-12 Uhr am Sonntag, Reichserntedankfest
erforderliche Kenntnisse: Vogelkunde, Vogelfang, Vogelhaltung, Bestimmungen,
HELFEN SIE MIT: DAS DIE EU NICHT VOM REICH ABSCHREIBT.
EU-Amiverfassung und Reichsbestimmungen würden sich ohnehin nicht vertragen.
Göring war Reichsjägermeister (Jagdbehörde als mittelbare Reichsbehörde(betreffend
Deutsche Jägerschaft)) und Reichsforstmeister (Naturschutzbehörde)
Franz Eduard die Perönlichkeit war Bürgermeister, Gesetzgeber,
Ortspolizeibehörde, Jagdvorsteher (und ist nicht den Reichsjägern (als
Jagdbehörde) unterstellt, sondern den Kommunalaufsichtsbehörden;
Verwaltung des 3. Reiches: Reichsbehörden, Staatsbehörden, Kommunalbehörden)
Das 3. Reich ist genau das Gegenteil von der EU.
Die EU hat sich nämlich zur Umweltzerstörung verpflichtet.
Kopenhagen mußte schon vor Beginn scheitern.
Umwelt-, Naturschutzgebung des Reiches:
--Das Reichsnaturschutzgesetz vom 26.6.1935
----Verordnung vom 31. Oktober 1935
----Naturschutzverordnung vom 18.3.1936
----Vogelberingungsverordnung 17.3.1937
--Das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 RJG
----Ausführungsverordungen
--Tierschutzgesetz 24. November 1933
Naturschutz
Baumschutz
Wildschutz
Tierschutz, Hundehaltung
Forstschutz
Jagdschutz
Fischereiaufsicht
Wildgärten
Gatterreviere
"Zur Sicherung der Erhaltung und Pflege des deutschen Waldes
in seiner Bedeutung für Volk und Landeskultur"
wurde das Reichsforstamt mit Reichsforstmeister und
Reichsjägermeister samt Natur- und Umweltschutz geschaffen.
"Die deutsche Reichsregierung sieht es als ihre Pflicht an, auch dem
ärmsten Volksgenossen seinen Anteil an deutscher Naturschönheit zu sichern.
Sie hat daher folgendes Reichsnaturschutzgesetz beschlossen, daß
hiermit verkündet wird"
Von Hainburg her wissen wir, daß da die Amigewerkschafter am Werk waren.
FJG hat sich auch einen Anteilschein gekauft, um die Auen auszulösen
und der Freiheit überzuführen.
"Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, daß hiermit verkündet wird:"
„Die Liebe zur Natur und ihren Geschöpfen und die Freude an der Pürsch in Wald und
Feld wurzelt tief im deutschen Volk. Aufgebaut auf uralter germanischer Überlieferung,
hat sich so im Laufe der Jahrhunderte die edle Kunst des deutschen Waidwerks entwickelt.“
"Dem deutschen Volk ein einheitliches Jagdrecht zu geben, daß diesen
Grundsätzen entspricht, ist die Aufgabe des neuen Reichs.
Es erfüllt diese Aufgabe durch das Reichsjagdgesetz."
Nachhaltigkeit der Deutsche Jägerschaft:
"Sie hat die Aufgabe, ihre Mitglieder zu waidgerechten Jägern zu erziehen
und dafür zu sorgen, daß der von den Vätern übernommene Wildbestand
in seinen Arten unvermindert auch künftigen Geschlechtern erhalten bleibt."
(Reichsbund Deutsche Jägerschaft, Aufsicht der Reichsjägermeister)
Waidgerechtigkeit und Hegepflicht:
"Die Jagd darf nur nach den allgemein anerkannten Grundsätzen
deutscher Waidgerechtigkeit ausgeübt werden .
Der Jäger hat das Recht und die Plicht das Wild zu hegen.
Es ist verboten, den Wildbestand durch unmäßigen Abschuß zu gefährden
oder eine Wildart auszurotten."
(siehe heute Japan u.a.: mit Meerestieren zu Vergnügungszwecken,)
Großdeutsches Volksreich, Großdeutsches Reich:
Verordnung über die Einführung des Reichsjagdrechts im Landes Österreich
vom 13. April 1938 Der Reichsjägermeister Göring
in Kaft treten
Verordnung über das Inkraftreten der jagdrechtlichen Bestimmungen im
Lande Österreich
vom 30. April 1938 Der Reichsjägermeister Göring
in Kaft treten
sonstige Bestimmungen
in Kaft treten am 1.4.1939
Verordnung zur Überleitung des Reichsjagdrechts im Lande Österreich
vom 30. April 1938
Gebiet:
Deutsches Reich:
Reichsgebiet (Reichswasserstraßenverwaltung)
(Landesjägermeister für Baden, Bayern, Hessen, Preußen, Württemberg, siehe auch:
Reichskommissar für Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich)
Jagdgaue (meist ident mit Bundesland falls nicht mehrere Länder zu Gaue/Gaue zu Land)
Jagdkreise (in Österreich galt der Kreis als Bezirk)
Gemeindeebene als Bezirk (Lachsfeld, seit 1848 wieder eigene Gemeinde)
Behörden:
Reichsbehörden,
-------Verwaltungsbehörden: Forstämter zu Reichsforstamt
Staatsbehörden,Landesbehörden
-------oberste Landesbehörde
-------die höheren Verwaltungsbehörden
-------die unteren Verwaltungsbehörden
Kommunalbehörden
-------Gemeindevorsteher: Franz Glasl (Franz Eduard die Persönlichkeit)
---------als Ortspolizeibehörde
FORST UND JAGD UND SCHUTZ
-Jagdverwaltung für das Reich:
--Behörden der Allgemeinen Verwaltung
--Jagdverwaltung:
----Jagdbehörden: sind Reichsbehörden
-------oberste Reichsbehörde für das gesamte deutsche Jagdwesen
---------Reichsjägermeister (Göring) Berlin W8, Leipziger Platz 11
-----------Reichsjagdrat(beratend)
-----------Reichsjagdamt Berlin W8, Leipziger Platz 11
-------Landesjagdbehörden(=mehrere Gaue)
---------Landesjägermeister,=Beamte der deutschen Jägerschaft,=mR
-----------Landesjagdrat(beratend)
-------Jagdbehörden der Jagdgaue
---------Gaujägermeister,=Beamte der deutschen Jägerschaft,=mR
-----------Landesjagdrat, Gaujagdrat(beratend)
-------Jagdbehörden der Jagdkreise
---------Kreisjägermeister,=Beamte der deutschen Jägerschaft,=mR
---------Kreispolizeibehörde=Jagdpolizeibehörde
-------(Bezirksbeauftragte (Geschäftsführer) sind keine Beamte der Dt Jägers.)
-------Gemeindeebene:
-------Eigenjadgbezirke, gemeinschafliche Jagdbezirke, befriedete Bezirke
---------Jagdgenossenschaften öffentlichen Rechts: Jagdvorsteher
--Jagdvorsteher: Franz Glasl (Franz Eduard die Persönlichkeit)
untersteht nicht der Jagdbehörde aber der Kommunalbehördenaufsicht,
er konnte die Jagd ruhen lassen (wie befriedete Bezirke)
--Jagdgenossen (siehe Jagdgenosse Reichswasserstraßeverwaltung)
--Reichsbund Deutsche Jägerschaft: mR
----unter Aufsicht des Reichsjägermeisters (Göring)
----Körperschaft öffentlichen Rechts, Sitz Berlin
----Führer der Deutsche Jägerschaft: Reichsjägermeister
-------Stabsamt: Stabsjägermeister
---------Stabsleiter des Reichsjägermeisters
----Mitglieder: Inhaber von Jahres-Jagscheinen, fördernde
------Oberstjägermeister
------Jägerehrengerichte
Ehrengericht-Ehrensenat(Revision)-Gnadenerweise/ablehnende
Entschließungen (von Hitler an Göring übertragen)
(Gericht(entscheidet über Jagdschein), Staatsanwaltschaft,
Polizeibehörden),
--------Amtshilfe: Justizverwaltung, ordentliche Gerichtsbarkeit, Polizei und Sicherheit
-----------Amtsgerichte
-----------Landesgericht in I. Instanz
-----------Landesgericht in II. Instanz
-----------Oberlandesgericht
-----------Gnadenerweise/ablehnende Entschließungen(Hitler an Göring übertragen)
--Deutsche Versuchsanstalt für Handfeuerwaffen
----Mitglieder: Inhaber von Jahres-Jagscheinen, fördernde
(Deutsche Jägerschaft)
--Fachschaften: RDH
----Jagdhundfachschaften
----Jagdhund-Zuchtfachschaften
----Jagdgebrauchshunde
----Vorstehhunde, Schweißhunde, Stöberhunde, Erdhunde, Bracken
=mR mittelbare Reichsbeamte
-Forstverwaltung:
--Forstverwaltung:
-------oberste Reichsbehörde: Reichsforstamt
---------Reichsforstmeister (Göring)
---------Reichsforstmeister in Jagdsachen: Reichsjägermeister(Göring)
-------Reichsforstamt:
---------Leiter Reichsforstmeister (Göring)
---------Verwaltungsbehörden:
----------Landesforstämter (Staatsaufsicht, Weisungen)
------------Preußisches Landesforstamt
----------Forstämter (Staatsaufsicht, Weisungen)
------------vorher: Forstämter bei RM für Ernährung und Landwirtschaft
---------Gemeindeforste/Anstaltsforste (Staatsaufsicht, Weisungen)
-------Forstwesen vorher bei RM für Ernährung und Landwirtschaft
-------Jagdwesen vorher bei RM für Ernährung und Landwirtschaft
-------Holzwirtschaft vorher bei RM für Ernährung und Landwirtschaft
-------wildbrethandel vorher bei RM für Ernährung und Landwirtschaft
-------Ein-/Ausfuhr wildlebender Tiere vorher bei RM für Ernährung und Landwirtschaft
--Naturschutzverwaltung:
----Naturschutzbehörden:
-------Pflanzen, Tiere, Naturdenkmale, natuschutzgebiete, Landschaftsteile
Naturdenkmalbuch, Reichsnaturschutzbuch, Reichsnaturschutzgebiete
-------oberste Naturschutzbehörde für das ganze Reich
---------Reichsforstmeister (Göring)
-----------Reichsstelle für Naturschutz (beratend; siehe FJG in Kopenhagen,
Franz Josef der Norde)
-------------Leitung, Zusammensetzung
-------------davor: Staatlich Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen
-------------deutsche Interessen im internationalen Naturschutz
-------------Überwachung des Beringungswesens
-------------einheitliche wirksamkeit der Naturschutzstellen
-------die höheren Verwaltungsbehörden
-----------Reichskommissar für die Rückgliederung des saarlandes,
oberste Landesbehörden,
-----------Landschaftsstelle
-----------Stelle für Naturschutz
-------------Leitung(1 Vorsitzender (Berlin: Oberbürgermeister), 1 Geschäftsführer)
-------------Zusammensetzung(5-10 Mitglieder)
-----------besondere Stelle für Naturschutz
-------die unteren Verwaltungsbehörden (Kreis, Bezirk, usw.)
-----------Landschaftsstelle
-----------Stelle für Naturschutz
-------------Leitung, Zusammensetzung
-----------besondere Stelle für Naturschutz
-Bauernschaft:
-Reichswasserstraßen: 29.7.1921 von Ländern auf das Reich
--Reichswasserstraßen, Meeresstrand, Küstengewässer, Haff, Wasserläufe,
Gebiete ohne Eigentum
--Reichswasserstraßenverwaltung
----angrenzenden Gaue
----Nordsee nördlich 54. Breitengrad: Jagdgau Schleswig-Holstein
----Nordsee südlich 54. Breitengrad: Jagdgau Hannover
----Helgoland mit 3 Meilenzone
Organe:
Führer und Reichskanzler: Adolf Hitler
Gruß: "Heil Hitler und Waidmannsheil!" (siehe Gruß: military.htm)
Reichsforstmeister (Göring) ernannt vom Führer und Reichskanzler
=Reichsjägermeister (Göring) ernannt vom Führer und Reichskanzler
Landesjägermeister ernannt vom Reichsjägermeister
Gaujägermeister ernannt vom Reichsjägermeister/Landesjägermeister(wenn bestellt)
Kreisjägermeister ernannt vom Gaujägermeister
Reichsregierung:
--Führer und Reichskanzler
--Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft
--Reichsminister der Justiz
--im Ministerrang: Reichsforstmeister (Göring)
--im Ministerrang: Reichsjägermeister (Göring)
--Reichsminister des Innern
--Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
--sonstige
Anmerkung: Anzumerken sei noch, daß Deutsche ihre Schäferhunde und Katzen
nicht gefüttert haben, im Zeitraum als Österreich Teil des Reiches wurde.
Deswegen gab es auch Katzenabschüsse und Jagdhundeabschüsse(Gebrauchshunde).
Siehe Pflicht zur Wildfütterung, und Wild in Not. Haustieren ist dabei schlechter gegangen
als dem Wildtieren. Nichtjagdbar und nichtgeschützt war der Wolf.
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Hinweise, Quellen, Literatur:
Was die Umwelt, Tiere, Pflanzen, Natur, Schutz angeht, so besteht heutzutage viel
Unverständnis. Vielfach gilt der Satz: der Strom kommt ohnehin aus der Steckdose. Warum
würde man also z.B. Wasser (Tiere, usw.) auf Feld und im Wald benötigen. Vorschriften
waren auch für die Reichseisenbahnen und Reichsautobahnen anwendbar. Man konnte
damals noch verschiedenste Wildtiere noch nicht genau zuordnen. Wer weiß heutzutage
schon, daß Rosen allenfalls eßbar sind. Mit der Natur und Umwelt hat das Dritte Reich
eine Zuständigkeit geschaffen, die sich auf alle Lebensbereiche insbesondere auf die Gebiete
ausgewirkt hat. Was die Menschen bezüglich der Umwelt betrifft, so werden hier nur
allgemein Reichsangehörige, Reichsbürger, und Nichtreichsangehörige berücksichtigt soweit
es die Organe und Jagdgenossen (Rechte und Pflichten) betrifft.
Interessant ist die Verwaltungsgliederung, mit der auch Preußen samt dem ehemaligen
Jagdrecht der Länder gleichgeschaltet wurde. Ohne diesen Ausführungen kann man
eigentlich die Gliederung, Organisation und den Aufbau des Reiches gar nicht verstehen.
Das Reich ist auch einen anderen Weg gegangen als der Kaiser, von dem eine beginnende
Umweltzerstörung nach 1918, nach 1945 bis heute ausgeartet ist.
Bauernschaft, Bauer(Blutsdeutsche -1947), Landwirte
Christlich-Nationale Bauern- und Landvolkpartei (Weimar pol. Partei)
Deutsche Bauernschaft: 8. April 1927-1933
NS Bauernschaft 1933-1945: vorher: Deutsche Bauernschaft: 8. April 1927-1933
--Reichsbauernführer: Richard Walther Darré, 1933-1942, Herbert Backe, 1943-1945
--Reichsnährstand: ab 1933/1934 Verbände der Landwirtschaft, Landwirtschaftskammern
--Reichserntedankfest (September/Oktober, in Hameln, Goslar)
--Goslar: Reichsbauerntage(November/1934,1935,1936,1938, zuvor: Weimar),
Reichsnährstand, Reichsbauernstadt
Deutsche Bauernverband (DBV, ab 1946), und andere,
Österreichischer Bauernbund (ÖVP), u.a.
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB),
Deutscher Landbund
Deutscher Bauernbund e.V. (DBB, Ost)
Bauernschaft Österreich: was eigentlich nur von Mund zu Mund bekannt ist und jetzt schön
langsam war, Hitler in Österreich im Jahre 1938 wurde als Bauernbefreiung empfunden.
Die Kreditvergabe erfolgte fast nur durch Juden und der Zinssatz lag bei rund 30%. Die
Aufwertung des Schillings lag auch bei über 30% im Jahre 1938 usw. bei Einführung der
Reichsmark. Siehe auch Parodien mit Karl Kraus.
Der Deutsche Jäger
Die Bauernschaft: 1968-1997, Herausgeber: Thies Christophersen
(27. Januar 1918 in Kiel, † 13. Februar 1997 Molfsee , Landwirt, Wehrmachtsgefreiter,
SS-Sonderführer-dienstzugeteilt dem Stützpunkt Auschwitz-Pflanzenschutzanstalt Rajsko
(auch Konzentrationslager-Außenstelle genannt), Mitglied NPD/CDU, Zeuge für Ernst
Zündel/Kanada, Kollund-Verlag/DK, Schweiz ausgewiesen, Versteck Molfsee bei Kiel)
Sein Problem war, er kannte das Recht der Judeninternationale in der BRD/Schweiz
nicht genügend, und die anderen noch weniger. Thies Christophersen hätte deren Recht
für seine Zwecke nützen können, stattdessen hat er sich damit verfolgen lassen.
Siehe auch antifaschistische Prolopartei und Probleme mit den Akademikern in Österreich.
Glasl, Franz Josef, Mag.=FJG: Höhlentiere. Wildtiere-Wildkatze, Katzen
FJG-Schrift, 1. Auflage, Lachsfeld: 2010
Glasl, Franz Josef, Mag.=FJG: Reichsforstmeister und Reichsjägermeister. Umwelt zur Zeit
von Franz Eduard die Persönlichkeit dargestellt von Franz Josef der Norde.
FJG-Schrift, 1. Auflage, Lachsfeld: 2010
Übersicht:
28.3.2010
Gründüngung
Stubenvögel
Personen-Organe
Umwelt-, Naturschutzgebung des Reiches:
--Schutz
--Großdeutsches Volksreich, Großdeutsches Reich
Gebiet:
Behörden:
FORST UND JAGD UND SCHUTZ
--Jagdverwaltung für das Reich:
-Forstverwaltung:
--Forstverwaltung:
--Naturschutzverwaltung:
----Naturschutzbehörden:
-Bauernschaft:
-Reichswasserstraßen
Organe:
Reichsregierung:
Anmerkung:
Hinweise, Quellen, Literatur:
forstmeister2010fjg.htm
forstmeister2010fjg.rtf
forstmeister2010fjg.pdf
forstmeister2010fjg.odt
forstmeister2010fjg.txt
Glasl Franz Josef, Mag.,=FJG, 2113 Lachsfeld 16-A1, Austria
Glasl Franz Josef, Mag.,=FJG, IXI Lachsfeld 16-A1, 2113, Austria