Reichsforstmeister und Reichsjägermeister Umwelt zur Zeit von Franz Eduard die Persönlichkeit dargestellt von Franz Josef der Norde Franz Eduard die Persönlichkeit war Bürgermeister, Landwirt und Forstwirt, und Wehrmachtsangehöriger. Auf Haus Nr. 16 gab es auch Weinbau. Forstwesen, Jagdwesen, Naturschutz, sind ansonsten nur von diversen Jagden und von der Wilderei her bekannt. --------------------------- 28.3.2010: Feldlerchen sind da. Es zwitschert überall. Für Neverl wäre es jetzt auf dem Land nicht auszuhalten. Jetzt streiken die Richter, also die Vögel zu verklagen würde auch nichts bringen. Rotschwanzerl sind auch da. 3 fliegen vergnügt herum. Es beginnt kälter zu werden, Schwalben sind noch nicht da, auch nicht die Vorhuten. Gründüngung: Alexandrinerklee, Buchweizen (Biene), Blumenmischung, Gelbsenf, Kapuzinerkresse, Perserklee, Phazelia (Biene), Ringelblume, Sonnenblumen, Spinat, Tagetes, Lupine (kalkarm), Was ist eine Gründüngung: was die Polizei nicht verstehen könnte. Senf gäbe es ja auch im Hofer. Das Steckenpferd Heinrich Himmlers war übrigens die Bauernschaft trotz Polizeichef. Stubenvögel fangen ist noch üblich südlich der Donau insbesondere südöstlich von Linz: Der Reichsforstmeister Göring hat das Fangen von Stubenvögeln als oberste Naturschutzbehörde an folgenden Tagen offengelassen: Kann bestimmungen: Fangen kann zugelassen werden von höherer Naturschutzbehörde: 15. September bis 15. November: Körnerfresser 15. August bis 15. September: Grasmücken, Gartenspötter, Würger, Gartenrotschwanz, 15. Dezember bis 15.Jänner: Seidenschwanz Jagdjahr: 1. April bis 31. März Sonntage, Feiertage, Kirchenzeit: 10-12 Uhr am Sonntag, Reichserntedankfest erforderliche Kenntnisse: Vogelkunde, Vogelfang, Vogelhaltung, Bestimmungen, HELFEN SIE MIT: DAS DIE EU NICHT VOM REICH ABSCHREIBT. EU-Amiverfassung und Reichsbestimmungen würden sich ohnehin nicht vertragen. Göring war Reichsjägermeister (Jagdbehörde als mittelbare Reichsbehörde(betreffend Deutsche Jägerschaft)) und Reichsforstmeister (Naturschutzbehörde) Franz Eduard die Perönlichkeit war Bürgermeister, Gesetzgeber, Ortspolizeibehörde, Jagdvorsteher (und ist nicht den Reichsjägern (als Jagdbehörde) unterstellt, sondern den Kommunalaufsichtsbehörden; Verwaltung des 3. Reiches: Reichsbehörden, Staatsbehörden, Kommunalbehörden) Das 3. Reich ist genau das Gegenteil von der EU. Die EU hat sich nämlich zur Umweltzerstörung verpflichtet. Kopenhagen mußte schon vor Beginn scheitern. Umwelt-, Naturschutzgebung des Reiches: --Das Reichsnaturschutzgesetz vom 26.6.1935 ----Verordnung vom 31. Oktober 1935 ----Naturschutzverordnung vom 18.3.1936 ----Vogelberingungsverordnung 17.3.1937 --Das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 RJG ----Ausführungsverordungen --Tierschutzgesetz 24. November 1933 Naturschutz Baumschutz Wildschutz Tierschutz, Hundehaltung Forstschutz Jagdschutz Fischereiaufsicht Wildgärten Gatterreviere "Zur Sicherung der Erhaltung und Pflege des deutschen Waldes in seiner Bedeutung für Volk und Landeskultur" wurde das Reichsforstamt mit Reichsforstmeister und Reichsjägermeister samt Natur- und Umweltschutz geschaffen. "Die deutsche Reichsregierung sieht es als ihre Pflicht an, auch dem ärmsten Volksgenossen seinen Anteil an deutscher Naturschönheit zu sichern. Sie hat daher folgendes Reichsnaturschutzgesetz beschlossen, daß hiermit verkündet wird" Von Hainburg her wissen wir, daß da die Amigewerkschafter am Werk waren. FJG hat sich auch einen Anteilschein gekauft, um die Auen auszulösen und der Freiheit überzuführen. "Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, daß hiermit verkündet wird:" „Die Liebe zur Natur und ihren Geschöpfen und die Freude an der Pürsch in Wald und Feld wurzelt tief im deutschen Volk. Aufgebaut auf uralter germanischer Überlieferung, hat sich so im Laufe der Jahrhunderte die edle Kunst des deutschen Waidwerks entwickelt.“ "Dem deutschen Volk ein einheitliches Jagdrecht zu geben, daß diesen Grundsätzen entspricht, ist die Aufgabe des neuen Reichs. Es erfüllt diese Aufgabe durch das Reichsjagdgesetz." Nachhaltigkeit der Deutsche Jägerschaft: "Sie hat die Aufgabe, ihre Mitglieder zu waidgerechten Jägern zu erziehen und dafür zu sorgen, daß der von den Vätern übernommene Wildbestand in seinen Arten unvermindert auch künftigen Geschlechtern erhalten bleibt." (Reichsbund Deutsche Jägerschaft, Aufsicht der Reichsjägermeister) Waidgerechtigkeit und Hegepflicht: "Die Jagd darf nur nach den allgemein anerkannten Grundsätzen deutscher Waidgerechtigkeit ausgeübt werden . Der Jäger hat das Recht und die Plicht das Wild zu hegen. Es ist verboten, den Wildbestand durch unmäßigen Abschuß zu gefährden oder eine Wildart auszurotten." (siehe heute Japan u.a.: mit Meerestieren zu Vergnügungszwecken,) Großdeutsches Volksreich, Großdeutsches Reich: Verordnung über die Einführung des Reichsjagdrechts im Landes Österreich vom 13. April 1938 Der Reichsjägermeister Göring in Kaft treten Verordnung über das Inkraftreten der jagdrechtlichen Bestimmungen im Lande Österreich vom 30. April 1938 Der Reichsjägermeister Göring in Kaft treten sonstige Bestimmungen in Kaft treten am 1.4.1939 Verordnung zur Überleitung des Reichsjagdrechts im Lande Österreich vom 30. April 1938 Gebiet: Deutsches Reich: Reichsgebiet (Reichswasserstraßenverwaltung) (Landesjägermeister für Baden, Bayern, Hessen, Preußen, Württemberg, siehe auch: Reichskommissar für Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich) Jagdgaue (meist ident mit Bundesland falls nicht mehrere Länder zu Gaue/Gaue zu Land) Jagdkreise (in Österreich galt der Kreis als Bezirk) Gemeindeebene als Bezirk (Lachsfeld, seit 1848 wieder eigene Gemeinde) Behörden: Reichsbehörden, -------Verwaltungsbehörden: Forstämter zu Reichsforstamt Staatsbehörden,Landesbehörden -------oberste Landesbehörde -------die höheren Verwaltungsbehörden -------die unteren Verwaltungsbehörden Kommunalbehörden -------Gemeindevorsteher: Franz Glasl (Franz Eduard die Persönlichkeit) ---------als Ortspolizeibehörde FORST UND JAGD UND SCHUTZ -Jagdverwaltung für das Reich: --Behörden der Allgemeinen Verwaltung --Jagdverwaltung: ----Jagdbehörden: sind Reichsbehörden -------oberste Reichsbehörde für das gesamte deutsche Jagdwesen ---------Reichsjägermeister (Göring) Berlin W8, Leipziger Platz 11 -----------Reichsjagdrat(beratend) -----------Reichsjagdamt Berlin W8, Leipziger Platz 11 -------Landesjagdbehörden(=mehrere Gaue) ---------Landesjägermeister,=Beamte der deutschen Jägerschaft,=mR -----------Landesjagdrat(beratend) -------Jagdbehörden der Jagdgaue ---------Gaujägermeister,=Beamte der deutschen Jägerschaft,=mR -----------Landesjagdrat, Gaujagdrat(beratend) -------Jagdbehörden der Jagdkreise ---------Kreisjägermeister,=Beamte der deutschen Jägerschaft,=mR ---------Kreispolizeibehörde=Jagdpolizeibehörde -------(Bezirksbeauftragte (Geschäftsführer) sind keine Beamte der Dt Jägers.) -------Gemeindeebene: -------Eigenjadgbezirke, gemeinschafliche Jagdbezirke, befriedete Bezirke ---------Jagdgenossenschaften öffentlichen Rechts: Jagdvorsteher --Jagdvorsteher: Franz Glasl (Franz Eduard die Persönlichkeit) untersteht nicht der Jagdbehörde aber der Kommunalbehördenaufsicht, er konnte die Jagd ruhen lassen (wie befriedete Bezirke) --Jagdgenossen (siehe Jagdgenosse Reichswasserstraßeverwaltung) --Reichsbund Deutsche Jägerschaft: mR ----unter Aufsicht des Reichsjägermeisters (Göring) ----Körperschaft öffentlichen Rechts, Sitz Berlin ----Führer der Deutsche Jägerschaft: Reichsjägermeister -------Stabsamt: Stabsjägermeister ---------Stabsleiter des Reichsjägermeisters ----Mitglieder: Inhaber von Jahres-Jagscheinen, fördernde ------Oberstjägermeister ------Jägerehrengerichte Ehrengericht-Ehrensenat(Revision)-Gnadenerweise/ablehnende Entschließungen (von Hitler an Göring übertragen) (Gericht(entscheidet über Jagdschein), Staatsanwaltschaft, Polizeibehörden), --------Amtshilfe: Justizverwaltung, ordentliche Gerichtsbarkeit, Polizei und Sicherheit -----------Amtsgerichte -----------Landesgericht in I. Instanz -----------Landesgericht in II. Instanz -----------Oberlandesgericht -----------Gnadenerweise/ablehnende Entschließungen(Hitler an Göring übertragen) --Deutsche Versuchsanstalt für Handfeuerwaffen ----Mitglieder: Inhaber von Jahres-Jagscheinen, fördernde (Deutsche Jägerschaft) --Fachschaften: RDH ----Jagdhundfachschaften ----Jagdhund-Zuchtfachschaften ----Jagdgebrauchshunde ----Vorstehhunde, Schweißhunde, Stöberhunde, Erdhunde, Bracken =mR mittelbare Reichsbeamte -Forstverwaltung: --Forstverwaltung: -------oberste Reichsbehörde: Reichsforstamt ---------Reichsforstmeister (Göring) ---------Reichsforstmeister in Jagdsachen: Reichsjägermeister(Göring) -------Reichsforstamt: ---------Leiter Reichsforstmeister (Göring) ---------Verwaltungsbehörden: ----------Landesforstämter (Staatsaufsicht, Weisungen) ------------Preußisches Landesforstamt ----------Forstämter (Staatsaufsicht, Weisungen) ------------vorher: Forstämter bei RM für Ernährung und Landwirtschaft ---------Gemeindeforste/Anstaltsforste (Staatsaufsicht, Weisungen) -------Forstwesen vorher bei RM für Ernährung und Landwirtschaft -------Jagdwesen vorher bei RM für Ernährung und Landwirtschaft -------Holzwirtschaft vorher bei RM für Ernährung und Landwirtschaft -------wildbrethandel vorher bei RM für Ernährung und Landwirtschaft -------Ein-/Ausfuhr wildlebender Tiere vorher bei RM für Ernährung und Landwirtschaft --Naturschutzverwaltung: ----Naturschutzbehörden: -------Pflanzen, Tiere, Naturdenkmale, natuschutzgebiete, Landschaftsteile Naturdenkmalbuch, Reichsnaturschutzbuch, Reichsnaturschutzgebiete -------oberste Naturschutzbehörde für das ganze Reich ---------Reichsforstmeister (Göring) -----------Reichsstelle für Naturschutz (beratend; siehe FJG in Kopenhagen, Franz Josef der Norde) -------------Leitung, Zusammensetzung -------------davor: Staatlich Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen -------------deutsche Interessen im internationalen Naturschutz -------------Überwachung des Beringungswesens -------------einheitliche wirksamkeit der Naturschutzstellen -------die höheren Verwaltungsbehörden -----------Reichskommissar für die Rückgliederung des saarlandes, oberste Landesbehörden, -----------Landschaftsstelle -----------Stelle für Naturschutz -------------Leitung(1 Vorsitzender (Berlin: Oberbürgermeister), 1 Geschäftsführer) -------------Zusammensetzung(5-10 Mitglieder) -----------besondere Stelle für Naturschutz -------die unteren Verwaltungsbehörden (Kreis, Bezirk, usw.) -----------Landschaftsstelle -----------Stelle für Naturschutz -------------Leitung, Zusammensetzung -----------besondere Stelle für Naturschutz -Bauernschaft: -Reichswasserstraßen: 29.7.1921 von Ländern auf das Reich --Reichswasserstraßen, Meeresstrand, Küstengewässer, Haff, Wasserläufe, Gebiete ohne Eigentum --Reichswasserstraßenverwaltung ----angrenzenden Gaue ----Nordsee nördlich 54. Breitengrad: Jagdgau Schleswig-Holstein ----Nordsee südlich 54. Breitengrad: Jagdgau Hannover ----Helgoland mit 3 Meilenzone Organe: Führer und Reichskanzler: Adolf Hitler Gruß: "Heil Hitler und Waidmannsheil!" (siehe Gruß: military.htm) Reichsforstmeister (Göring) ernannt vom Führer und Reichskanzler =Reichsjägermeister (Göring) ernannt vom Führer und Reichskanzler Landesjägermeister ernannt vom Reichsjägermeister Gaujägermeister ernannt vom Reichsjägermeister/Landesjägermeister(wenn bestellt) Kreisjägermeister ernannt vom Gaujägermeister Reichsregierung: --Führer und Reichskanzler --Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft --Reichsminister der Justiz --im Ministerrang: Reichsforstmeister (Göring) --im Ministerrang: Reichsjägermeister (Göring) --Reichsminister des Innern --Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung --sonstige Anmerkung: Anzumerken sei noch, daß Deutsche ihre Schäferhunde und Katzen nicht gefüttert haben, im Zeitraum als Österreich Teil des Reiches wurde. Deswegen gab es auch Katzenabschüsse und Jagdhundeabschüsse(Gebrauchshunde). Siehe Pflicht zur Wildfütterung, und Wild in Not. Haustieren ist dabei schlechter gegangen als dem Wildtieren. Nichtjagdbar und nichtgeschützt war der Wolf. ------------------ Hinweise, Quellen, Literatur: Was die Umwelt, Tiere, Pflanzen, Natur, Schutz angeht, so besteht heutzutage viel Unverständnis. Vielfach gilt der Satz: der Strom kommt ohnehin aus der Steckdose. Warum würde man also z.B. Wasser (Tiere, usw.) auf Feld und im Wald benötigen. Vorschriften waren auch für die Reichseisenbahnen und Reichsautobahnen anwendbar. Man konnte damals noch verschiedenste Wildtiere noch nicht genau zuordnen. Wer weiß heutzutage schon, daß Rosen allenfalls eßbar sind. Mit der Natur und Umwelt hat das Dritte Reich eine Zuständigkeit geschaffen, die sich auf alle Lebensbereiche insbesondere auf die Gebiete ausgewirkt hat. Was die Menschen bezüglich der Umwelt betrifft, so werden hier nur allgemein Reichsangehörige, Reichsbürger, und Nichtreichsangehörige berücksichtigt soweit es die Organe und Jagdgenossen (Rechte und Pflichten) betrifft. Interessant ist die Verwaltungsgliederung, mit der auch Preußen samt dem ehemaligen Jagdrecht der Länder gleichgeschaltet wurde. Ohne diesen Ausführungen kann man eigentlich die Gliederung, Organisation und den Aufbau des Reiches gar nicht verstehen. Das Reich ist auch einen anderen Weg gegangen als der Kaiser, von dem eine beginnende Umweltzerstörung nach 1918, nach 1945 bis heute ausgeartet ist. Bauernschaft, Bauer(Blutsdeutsche -1947), Landwirte Christlich-Nationale Bauern- und Landvolkpartei (Weimar pol. Partei) Deutsche Bauernschaft: 8. April 1927-1933 NS Bauernschaft 1933-1945: vorher: Deutsche Bauernschaft: 8. April 1927-1933 --Reichsbauernführer: Richard Walther Darré, 1933-1942, Herbert Backe, 1943-1945 --Reichsnährstand: ab 1933/1934 Verbände der Landwirtschaft, Landwirtschaftskammern --Reichserntedankfest (September/Oktober, in Hameln, Goslar) --Goslar: Reichsbauerntage(November/1934,1935,1936,1938, zuvor: Weimar), Reichsnährstand, Reichsbauernstadt Deutsche Bauernverband (DBV, ab 1946), und andere, Österreichischer Bauernbund (ÖVP), u.a. Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB), Deutscher Landbund Deutscher Bauernbund e.V. (DBB, Ost) Bauernschaft Österreich: was eigentlich nur von Mund zu Mund bekannt ist und jetzt schön langsam war, Hitler in Österreich im Jahre 1938 wurde als Bauernbefreiung empfunden. Die Kreditvergabe erfolgte fast nur durch Juden und der Zinssatz lag bei rund 30%. Die Aufwertung des Schillings lag auch bei über 30% im Jahre 1938 usw. bei Einführung der Reichsmark. Siehe auch Parodien mit Karl Kraus. Der Deutsche Jäger Die Bauernschaft: 1968-1997, Herausgeber: Thies Christophersen (27. Januar 1918 in Kiel, † 13. Februar 1997 Molfsee , Landwirt, Wehrmachtsgefreiter, SS-Sonderführer-dienstzugeteilt dem Stützpunkt Auschwitz-Pflanzenschutzanstalt Rajsko (auch Konzentrationslager-Außenstelle genannt), Mitglied NPD/CDU, Zeuge für Ernst Zündel/Kanada, Kollund-Verlag/DK, Schweiz ausgewiesen, Versteck Molfsee bei Kiel) Sein Problem war, er kannte das Recht der Judeninternationale in der BRD/Schweiz nicht genügend, und die anderen noch weniger. Thies Christophersen hätte deren Recht für seine Zwecke nützen können, stattdessen hat er sich damit verfolgen lassen. Siehe auch antifaschistische Prolopartei und Probleme mit den Akademikern in Österreich. Glasl, Franz Josef, Mag.=FJG: Höhlentiere. Wildtiere-Wildkatze, Katzen FJG-Schrift, 1. Auflage, Lachsfeld: 2010 Glasl, Franz Josef, Mag.=FJG: Reichsforstmeister und Reichsjägermeister. Umwelt zur Zeit von Franz Eduard die Persönlichkeit dargestellt von Franz Josef der Norde. FJG-Schrift, 1. Auflage, Lachsfeld: 2010 Übersicht: 28.3.2010 Gründüngung Stubenvögel Personen-Organe Umwelt-, Naturschutzgebung des Reiches: --Schutz --Großdeutsches Volksreich, Großdeutsches Reich Gebiet: Behörden: FORST UND JAGD UND SCHUTZ --Jagdverwaltung für das Reich: -Forstverwaltung: --Forstverwaltung: --Naturschutzverwaltung: ----Naturschutzbehörden: -Bauernschaft: -Reichswasserstraßen Organe: Reichsregierung: Anmerkung: Hinweise, Quellen, Literatur: forstmeister2010fjg.htm forstmeister2010fjg.rtf forstmeister2010fjg.pdf forstmeister2010fjg.odt forstmeister2010fjg.txt Glasl Franz Josef, Mag.,=FJG, 2113 Lachsfeld 16-A1, Austria Glasl Franz Josef, Mag.,=FJG, IXI Lachsfeld 16-A1, 2113, Austria