Mag. Franz Josef Glasl 2113 Lachsfeld 16-A1 glasl@gmx.net Finanzprokuratur, Singerstraße 17-19, 1011 Wien Tel: 01/514 39/509 350 Fax: 01/514 39/5909 000 oder per e-mail: finanzprokuratur@bmf.gv.at Betrifft: Aufforderung, Artikel 23-VG, Auf Grund der 22 Bs 6/09g und 23 Bs 592/08i-6 des OLG Wien wurde ich auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Tatsache ist, daß der Bund alle Schädiger deckt und somit auch haftet. Ich wurde als Opfer anerkannt und fordere sie auf: Ich fordere die Republik Österreich auf: 1. der Bund und Private halten sich von den Grenzsteinen und dem meinem Acker ferne und unterlassen es, meine Vermögensrechte und Persönlickeitsrechte weder fahrlässig, vorsätzlich noch sonst zu verletzen, 2. mir mitzuteilen, wieviel die Republik Österreich freiwillig als Schadensersatz und Wiedergutmachung zu zahlen bereit ist, Sollte nicht binnen 14 Tagen eine Antwort erfolgen, eine Ablehnung oder eine unbefriedigende Antwort, alles unter 2.000,- EURO sowieso, erfolgen, dann erhalten sie eine Aufforderung, die ich wie üblich nach Ablauf der Frist gleich dem zuständigen Amtshaftungsgericht vorlegen werde. Dieser Inhalt ist auch dem OGH bekannt, und zwar habe ich am 24.2.2009 einen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erhoben. 1x E-mail 1x Brief Mag. Franz Josef Glasl