Beschwerde an den VfGH,VwGH,UVS,I.Instanz, sonstige 3 17 „3-Seiten-Beschwerde-Gründe“-Vorlage 66I o An den,VERFASSUNGSGERICHTSHOF,JUDENPLATZ 11,1O1O WIEN o An den,VERWALTUNGSGERICHTSHOF,JUDENPLATZ 11,1O14 WIEN o An den UVS-Unabhaengigen Verwaltungssenat fuer Burgenland-in Eisenstadt, Niederoesterreich-in St.Poelten, Kaernten-in Klagenfurt, Oberoesterreich-in Linz,Salzburg-in Salzburg, Steiermark-in Graz, Tirol-in Innsbruck,Vorarlberg-in Bregenz,Wien-in Wien o Verwaltung inkl.Gerichtsbarkeit,Justizverwaltung, Staatsanwaltschaft, Justiz-Ombudsstelle beim OLG Wien (seit 1.11.2007, siehe Adressenliste) o An Sonstige o An die I.Instanz (Adressenliste zur „3-Seiten-Beschwerde-Gründe“-Vorlage) (die Behoerde, die den Akt gesetzt hat, kann die Eingabe auch an die Rechtsmittelbehoerde weiterleiten, selbst aufheben, stattgeben, was von der Angelegenheit abhaengt) Beschwerdefuehrer und Antragsteller: Mag.Franz Glasl Lachsfeld 16-A1 A-2113 Karnabrunn Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden,Einspruch,Mitteilungen, Ablehnung, Anbringen, Behebung von Mängeln, Nachweis,Äußerung,Vorstellung,Sonstiges, Gruende: -------- Ich beschwere mich und erhebe -gemaess Paragr.67a AVG/Paragr.51 VStG wie zitiert, gemaess sonstiger und aller anderen Bestimmungen-: Berufung=Beschwerde=Einspruch=Vorstellung=Einwendungen=Rechtsmittel= =Widerspruch=Anfechtung=Anfechtung der Wahlverfahren=Rekurs=Ablehnung, gemaess Art.144 und Art.144(1)/=137/=138/=138a/=139/=139a/ =140/=140a/=141/=142/=143, =145-148 B-VG wie zitiert, gemaess Art.129,129a, 129b, 13O, 131, 131a, 132, 133 (zulaessigerklaert), 134, 135, 136 B-VG wie zitiert, aller anderen Bestimmungen: Beschwerde=Berufung=Vorstellung=Antrag=Klage=Wahl-Anfechtung= =Anfechtung der Wahlverfahren=Anfechtung der Wahlverfahren zu den allgemeinen Vertretungskörpern=Antrag auf Mandatsverlust=alle Rechtsmittel=alle Rechtsbehelfe=.. an den VfGH/VwGH/UVS/I.Instanz/zustaendige Stelle/Gericht/Behörde gegen folgende Akte=Beschluesse=Bescheide=Verfuegungen=Entscheidungen= =Verfahren=Wahlverfahren=Verfahrensanordnungen=Veröffentlichung= =Zustellung=Veröffentlichung=Kundmachung=Anschlag=Verlautbarung= =Ermittlung=Erhebung=Augenschein=Gutachten=Über-/Prüfung= =gesetzte Akte: angefochtenen Akte der angefochtenen Beteiligten=belangten Behörden (=Adressenliste gilt als Bezeichnung der belangten Behörde) samt Organe ,die ich zur Gaenze anfechte, angefochtene Akte sind alle gesetzten Akte und alle Verletzungen, Rechtswidrigkeiten und Akte wie unter „(VStG)“ und unter Gründe und sonst angeführt=wie beigelegt=...., weitere Gruende: ---------------- Ich werde: durch die angefochtenen Akte, durch Rechtsverletzungen, durch die Rechtswidrigkeiten und Nichtigkeiten, wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung, eines verfassungswidrigen Gesetzes, eines rechtswidrigen Staatsvertrages,einer rechtswidrig generellen Norm, durch die Ausuebung unmittelbarer verwaltungsbehoerdlicher, behördlicher, gerichtlicher Befehls-und Zwangsgewalt(UVS,Justiz,andere),durch Verfassungs- ,Rechts- und Gesetzteswidrigkeiten, und durch die in der Eingabe angefuehrten Gruenden in meinen Rechten, verfassungsgesetzlich gewaehrleisteten Rechten, subjektiven Rechten, allen anderen und sonstigen Rechten unmittelbar verletzt, und geschädigt, WEGEN: PARAGRAPHEN 42,(1),(2),Z1,2,3,a),b),c),(3),(4),(5),VWGG, WEGEN RECHTSWIDRIGKEIT SEINES INHALTES, WEGEN RECHTSWIDRIGKEIT INFOLGE UNZUSTAENDIGKEIT DER BELANGTEN BEHOERDE, WEGEN RECHTSWIDRIGKEIT INFOLGE VERLETZUNG DER VERFAHRENSVORSCHRIFTEN, und zwar weil: a)der Sachverhalt von der belangten Behoerde in wesentlichen Punkten aktenwidrig angenommen wurde, b)der Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt einer Ergaenzung bedarf, c)Verfahrensvorschriften ausser acht gelassen wurden,bei deren Einhaltung die belangte Behoerde zu einem anderen Bescheid haette kommen koennen, die belangte Behoerde haette nicht in meine Rechte eingreifen duerfen, die belangte Behoerde hat von dem freien Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes und somit rechtswidrig Gebrauch gemacht-Art.13O(2) B-VG, Verletzungen im/in: formellen und materiellen Recht,Mangelhaftigkeit des Verfahrens,qualifizierte Verfahrensverletzungen,unrechtliche und unrichtige rechtliche Beurteilung(RECHTSAUSSFUEHRUNG),Aktenwidrigkeit,erhebliche-, Verfahrensmaengel,Nichtigkeit,in der Zuerkennung von Anspruechen und Widergutmachungen an mich, Kostenentscheidung,Anfechtungsgründe wegen Ablehnung=Ausgeschlossenheit=Befangenheit der Beteiligten, die ich ablehne- aus den Ablehnungs-Ausgeschlossenheits-Befangenheitsgründen in Paragr 7 AVG, in sonstigen und allen anderen Bestimmungen angefuehrten Gruenden so- wie wegen Interessenkonflikt-fuer Partei und Staat,Unsachlichkeit,Befangen- heit,Voreingenommenheit,Subjektivitaet,Parteilichkeit,Unzustaendigkeit, (VStG):Ich bin unschuldig, ich werde zu Unrecht verdaechtigt und verfolgt; Anfechtung gegen alle gesetzten Maßnahmen, alle Anordnungen,alle Durchführ- ungen, alle Vorgänge, alle Ermittlungsverfahren, Rechtsverletzungen, alle Bewilligungen aller Ermittlungsmaßnahmen,die Ausübung aller Rechte wurde nach diesem Gesetz und allen Bestimmungen verweigert, Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen wurden unter Verletzung aller Bestimmungen dieses Gesetzes, StPO, StGB, SPG, EGVG, AVG, VStG, VVG, und aller anderen Bestimmungen angeordnet und durchgeführt; Kriminal-,Polizei und Staatsanwaltschaft haben nicht vom Ermessen im Sinne der Gesetze Gebrauch gemacht, und das Ermessen rechtswidriger Weise überschritten; Unrichtigkeit=Rechtswidrigkeit aller:–ziffernmäßigen-Ermittlungen samt Er- gebnisse und Wahlergebnisse,Amtshandlungen,Zusammenrechnungen,Feststel- lungen,Sacherverhaltsdarstellungen und -feststellungen, Feststellungen der Wahlergebnisse, aller Wahlergebnisse,Zuweisung von Mandaten und Stimmen, Wahlscheine, Überprüfung und Prüfung, Beweise, Tatsachenfeststellungen, aller Verfahren: sowie Wahlausschreibung,Wahlbehördenbestellungs- und -berufungsverfahren,Wählbarkeitsverfahren, Wahlberechtigungsverfahren, Abstimmungsverfahren, Zulassung und Nichtzulassung von Wählern zur Stimmabgabe, Ermittlungsverfahren,; unrichtige/r=verfehlte/r=nichtige/r=rechtswidrige/r: Spruch, Begründung= =Entscheidungsgründe,Hinweise,Rechtsmittelgründe und -belehrung,Zustellung, Veröffentlichung=Kundmachung=Beschluss=Anschlag=Verlautbarung=Bescheid= =Entscheidung=Verfügung=Verfahrensanordnung=Ermittlung=Erhebung=Augen- schein=Gutachten=Über-Prüfung=Urteil=gesetzte Akte; (Wahlen):Nichtigkeit des Wahlverfahrens,Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens, Verletzung der Wahlrechte, Wählbarkeit, Wahlberechtigung, rechtwidriger Aberkennung der Waehlbarkeit ,-des Antragstellers zu Unrecht, rechtswidriger Entscheidungen der Bundes-,Landesregierung und aller Wahl- behoerden,rechtswidriger Anwendung von konventions-,paktwidrigen, gesetzes- und verfassungwidrigen Bestimmungen,nichtwaehlbare Person und wahlwerbende Parteien fuer zugelassen und gewaehlt erklaert wurden,Verletzung des Art.13 EMRK,Art.2 und 25 des Paktes, Art.3 und Art.1 und 3 1.ZP,Art.6 und 8 des StVvWien, Konventions-,Pakt-,Gesetzes-,Verfassungs- und Rechtswidrigkeit, Verletzung in meinen und unseren verfassungsgesetzlich gewaehrleisteten und allen sonstigen Rechten, Konventionsrechten=EMRK, Paktrechten=ICCPR; weitere Gründe:aufschiebende Wirkung der angefochtenen Akte: zwingende öff- entliche Interessen stehen dem nicht entgegen,mit dem Vollzug/mit der Aus- übung der mit den Akten/Bescheid eingeräumten Berechtigungen-durch andere und durch Dritte-ist für mich,den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden,insbesondere wird unzulässig,verfassungs-,konventions-,gesetzes-,menschenrechts-,pakt-,rechtswidrig in meine Rechte eingegriffen Ich beantrage: 1.die Aufhebung der angefochtenen Akte aus den angefuehrten Gruenden 2.die angefochtenen Akte aus den angefuehrten Gruenden fuer rechtswidrig, und für nichtig, zu erklären 3.mir alle Kosten zu ersetzen und zuzusprechen 4.der Beschwerde und den angefochtenen Akten die Aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen(Paragr 3O(2) VwGG) 5.1.festzustellen,dass VfGH/VwGH/UVS/Behoerde Bedenken gegen die Anwendung von Bestimmungen hat 5.2.festzustellen,dass VfGH/VwGH/UVS/Behoerde Bestimmungen nicht anwendet 6.im Falle der Ablehnung der Behandlung der Beschwerde oder Abweisung/ Zurueckweisung der Beschwerde die Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof-Art.87(3) VfGG 7.x zu bewilligen: x Befreiung von Gebuehren und Kosten x Vertretungsfreiheit inkl. Selbstvertretung o 8.der Beschwerde/=Einspruch/=Berufung/=Vorstellung/=Antrag/=Klage/ =Wahl-Anfechtung/=Anfechtung der Wahlverfahren/=Antrag auf Mandatsverlust/=Ablehnungen/=Rechtsmittel/Normpruefung stattzugeben weitere Anfechtungsgruende und meine Sachverhaltsdarstellung siehe: x in der Beilage x im aktenwidrigen Protokoll(falls kein Zweifel besteht, der Beamte haette etwas in dem Protokoll nicht zu meinem Nachteil dargestellt, diesen Punkt streichen, sonst Protokoll als aktenwidrig bezeichnen, meist steht aber im Protokoll was einem vorgeworfen wird oder dass eine Amtshandlung stattgefunden hat, womit ja schon deshalb eine Aktenwidrigkeit behauptet werden kann) x in den Aktenwidrigkeiten Unterschrift: unterschrieben: Mag. Franz Josef Glasl Mag. Franz Josef Glasl 1 fach(Gemeinde,BH,Landesregierung,etc.,falls vorgeschrieben die Eingabe in mehrfacher Ausfertigung einbringen. Eine einzige Eingabe selbst gilt immer,siehe 2 fach) 2 fach(1 fach genuegt immer, Rest nachreichen bzw auf Aufforderung hin, in gewissen Sachen 3fach, weil auch der Minister informiert wird) Beilagen:(nachreichen falls nicht vorhanden bzw auf Aufforderung hin) 1 Bescheid Hinweis:Falls eine bestimmte Behoerde angegangen wird,so koennen aus den Bestimmungen fuer die anderen Behoerden nur die Gruende daraus zum Rechtsschutz von der Behoerde verwendet werden. Achtung:VwGh und VfGH haben auch eine gemeinsame Einlaufstelle. Eingaben koennen persoenlich ueberbracht werden oder zu Protokoll gegeben werden. (erweiterte Ausführung: 11.1. 2009,18.1.2009,)